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KI kann Architekturbüros bei Texten, Visualisierungen und einzelnen Planungsschritten unterstützen. Die Verantwortung für Ziele, Standortverständnis, Abwägungen und Entscheidungen bleibt jedoch bei den qualifizierten Menschen im Projekt. Das ist die berufspolitische Position der Bundesarchitektenkammer (BAK) und der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen – keine experimentell bewiesene technische Grenze für KI.

Was bleibt menschliche Aufgabe in der Architektur?

Architektur beginnt nicht mit einer möglichst überzeugenden Darstellung, sondern mit der Frage, was ein Bauvorhaben leisten soll und unter welchen Bedingungen es entstehen kann. KI kann Informationen sortieren oder Varianten erzeugen. Sie legt aber nicht automatisch fest, welche Ziele für ein konkretes Projekt maßgeblich sind und welche Zielkonflikte akzeptabel wären.

Auftrag und Qualitätsmaßstäbe klären

Architektinnen und Architekten übersetzen den Auftrag in Nutzungsanforderungen, Entwurfsziele und prüfbare Kriterien. Dazu gehört, mit Bauherrschaft und späteren Nutzerinnen und Nutzern zu klären, was gebraucht wird, welche Rahmenbedingungen gelten und woran eine Lösung gemessen werden soll. Eine KI-Ausgabe kann dabei Material für die Diskussion liefern; sie ersetzt nicht die Verständigung darüber, welche Anforderungen Vorrang haben.

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Ort, Nutzung und Folgen beurteilen

Eine Variante muss zum Standort und zu seinem baulichen, sozialen und rechtlichen Kontext passen. Fachleute prüfen, wie Räume tatsächlich genutzt werden könnten, welche Auswirkungen Entscheidungen auf Bestand und Umfeld haben und ob eine Lösung Baukultur, Nachhaltigkeit und Gebrauchstauglichkeit berücksichtigt. Eine Darstellung, die plausibel aussieht, belegt für sich genommen weder technische Umsetzbarkeit noch die Qualität einer Planung.

Entscheidungen fachlich verantworten

Die BAK vertritt die Position, dass wesentliche Entscheidungen und Gestaltungsimpulse auch künftig von Menschen und praxiserfahrenen Architektinnen und Architekten ausgehen sollen. Sie gibt dabei den Grundsatz des Deutschen Ethikrats wieder: „KI darf den Menschen nicht ersetzen.“ Die Architektenkammer NRW beschreibt die Architektenschaft als verantwortlichen „Systemführer“. Beides sind institutionelle Positionen zum Berufsbild, nicht der Nachweis, dass KI technisch keine Entwürfe oder Planungsleistungen hervorbringen kann.

Wo kommt KI in Büros zum Einsatz?

Die BAK nennt planerische Unterstützung, Implementierung, Schulung, Daten, Datenschutz, Urheberrecht und Haftung als Themen rund um KI im Architekturbüro. Eine BAK-Berufsbefragung von 2025 zeigt zugleich, dass tägliche Nutzung damals nicht selbstverständlich war und sich häufig auf unterstützende Text- und Prozessaufgaben konzentrierte.

Die folgenden Zahlen stammen aus den Ergebnissen der BAK-Berufspolitischen Befragung 2025, über die Gabriele Seitz am 16. April 2026 im Deutschen Architekt:innenblatt (DAB) berichtete. Insgesamt nahmen 15.624 Kammermitglieder teil. Die zugängliche Berichterstattung nennt keine vollständigen Methoden- oder Gewichtungsdetails. Die Werte sind daher Befragungsbefunde aus 2025, keine aktuelle Vollerhebung und keine universellen Nutzungsquoten.

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Bereich Befragungsbefund Einordnung
Alltagsnutzung 29 Prozent der Befragten nutzten 2025 KI täglich; laut DAB-Bericht arbeiteten 71 Prozent zum Befragungszeitpunkt im Büroalltag noch ohne KI. Bezieht sich auf die befragten Kammermitglieder, nicht auf eine heutige Gesamtmessung aller Architekturbüros.
Bürogröße In Büros mit mindestens 25 Mitarbeitenden nutzte laut Bericht mehr als die Hälfte KI. Bei Selbstständigen in Strukturen mit weniger als fünf Personen waren es 19 Prozent. Der Bericht beschreibt Nutzung, nicht zwingend tägliche Nutzung.
Textaufgaben 58 Prozent der KI-Nutzenden erledigten Textarbeiten wie Öffentlichkeitsarbeit oder Protokolle sehr häufig oder häufig mit KI. Bezugsgruppe sind die KI-Nutzenden.
Termin- und Kostenplanung Der Bericht nennt 13 Prozent für den Einsatz von KI bei Termin- und Kostenplanung. Der DAB-Bericht weist den Wert als Befragungsbefund aus; er ist keine Aussage über die Qualität oder Verlässlichkeit der Ergebnisse.
Entwurfsnahe Aufgaben Weniger als 10 Prozent führten Aufgaben wie Bestandsanalyse, Simulation, Optimierung von Planungsvarianten, 3D-Modellerstellung oder KI-Modelltraining häufig mit KI aus. Der Bericht beschreibt häufige Nutzung, nicht jede gelegentliche Erprobung einzelner Werkzeuge.
Genannte Einsatzmotive 72 Prozent nannten Routineaufgaben als vorrangiges Motiv, 52 Prozent Wirtschaftlichkeit und Effizienz und 19 Prozent Inspiration und Kreativität. Die Werte beziehen sich auf KI-Nutzende laut DAB-Bericht und können mehrere Motive abbilden.

Das Muster ist wichtig: Dass ein System eine Visualisierung oder eine Entwurfsvariante erzeugen kann, bedeutet nicht, dass solche Anwendungen im Berufsalltag bereits breit eingesetzt werden. Die Befragung weist häufige Nutzung für mehrere entwurfsnahe Aufgaben jeweils unter zehn Prozent aus.

Was qualitative Branchenstimmen ergänzen

Ein DETAIL-Whitepaper von 2025 fasst Antworten von rund 20 Branchenexpertinnen und -experten zusammen. Genannt werden Bildbearbeitung, Chatbots, schnelle Entwurfsalternativen und Simulation. Als qualitative Expertenstichprobe gibt das Whitepaper Beispiele und Einschätzungen wieder, aber keine repräsentative Nutzungsstatistik. Die Befragten benennen außerdem Halluzinationen, mangelnde Transparenz, offene Urheberrechtsfragen und den Umgang mit sensiblen Unternehmensdaten als Sorgen.

Wie weit reicht KI-Mitwirkung im Entwurf?

KI kann in mehreren Schritten eines Entwurfsprozesses eine Rolle spielen: Sie kann Texte und Recherchematerial bearbeiten, Bilder verändern, Alternativen sichtbar machen oder Simulationen unterstützen. Je weiter eine Anwendung von einer Darstellung hin zu einer tragenden Planungsentscheidung reicht, desto wichtiger wird die fachliche Prüfung ihrer Annahmen und Ergebnisse.

  • Visualisierung: Ein Bild kann eine räumliche Idee vermitteln oder Varianten für eine Diskussion veranschaulichen. Es bestätigt nicht, dass Maße, Konstruktion, Materialwahl oder baurechtliche Anforderungen stimmen.
  • Varianten und Simulation: Vorschläge oder berechnete Szenarien können Vergleichsmaterial liefern. Fachleute müssen beurteilen, welche Kriterien berücksichtigt wurden und ob die Ergebnisse auf das Projekt übertragbar sind.
  • Analyse und Modellierung: Bestandsanalyse und 3D-Modellerstellung sind mögliche Einsatzfelder, doch die BAK-Befragung 2025 weist für häufige Nutzung solcher entwurfsnahen Aufgaben jeweils weniger als zehn Prozent aus.

Aus den hier verfügbaren Quellen lässt sich weder eine belastbare Quote autonom von KI entworfener Gebäude noch eine allgemeine Aussage über die Ersetzung von Architektinnen und Architekten ableiten. Einzelne leistungsfähige Anwendungen und verbreitete Büro-Praxis sind unterschiedliche Dinge.

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Welche Verantwortung bleibt beim Einsatz von KI?

Ein KI-Ergebnis sollte nicht ungeprüft in eine fachliche Entscheidung, Dokumentation oder Planung übernommen werden. Architektinnen und Architekten müssen es im jeweiligen Projektkontext einordnen und nachvollziehbar entscheiden, ob und wie es verwendet werden kann. Dazu gehört, die Grenzen des Ergebnisses ebenso zu erkennen wie seinen möglichen Nutzen.

Vor der Nutzung Daten und Rechte prüfen

  • Vertraulichkeit: Klären, welche Projekt-, Kunden- oder Betriebsdaten eingegeben werden, wie der Dienst diese verarbeitet und ob sie gespeichert oder weiterverwendet werden.
  • Nachvollziehbarkeit: Prüfen, ob Annahmen, Eingaben und Zwischenschritte ausreichend sichtbar sind, um das Ergebnis fachlich zu beurteilen.
  • Urheberschaft und Rechte: Für Eingaben, verwendete Trainingsdaten und erzeugte Ergebnisse können unterschiedliche Rechtsfragen entstehen. Die Kammermaterialien markieren dies als Klärungsfeld, liefern aber keine pauschale Antwort für jeden Anwendungsfall.
  • Zuverlässigkeit: Ergebnisse auf Plausibilität und fachliche Richtigkeit prüfen. Flüssige Formulierungen oder überzeugende Bilder sind kein Beleg für sachliche Korrektheit.

Die BAK behandelt Datenschutz, Urheberrecht, Haftung und Kennzeichnung als relevante Fragen für Büros. Welche rechtlichen Folgen sich ergeben, hängt vom konkreten System, der Nutzung und dem Projekt ab; bei konkreten Haftungs-, Berufs- oder Projektfragen ist eine Einzelfallprüfung nötig.

Was verlangt der EU AI Act an menschlicher Aufsicht?

Artikel 14 des konsolidierten EU AI Act regelt wirksame menschliche Aufsicht für Hochrisiko-KI-Systeme. Solche Systeme müssen so gestaltet sein, dass natürliche Personen sie während der Verwendung wirksam beaufsichtigen können. Daraus folgt nicht, dass jede KI-Software, die in einem Architekturbüro eingesetzt wird, automatisch ein Hochrisiko-System ist.

Für die rechtliche Einordnung sind das konkrete Produkt, seine Zweckbestimmung und der Einsatzkontext entscheidend. Die Vorschrift sollte deshalb nicht als pauschale Klassifizierung aller Architekturwerkzeuge verstanden werden.

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Wie lässt sich ein KI-Werkzeug für ein Büro beurteilen?

Ein Vergleich sollte mehr berücksichtigen als Geschwindigkeit oder Bildqualität. Die berufsständischen Quellen legen nahe, ein Werkzeug danach zu beurteilen, welche Aufgabe es unterstützt, wie es mit Daten umgeht und ob Fachleute seine Ausgaben prüfen und steuern können.

  1. Aufgabe und Planungsphase festlegen: Geht es um Text, Recherche, Dokumentation, Visualisierung, Analyse oder Entwurfsunterstützung? Ein Werkzeug ist nur im Verhältnis zu einer klar beschriebenen Aufgabe sinnvoll zu bewerten.
  2. Datenverarbeitung klären: Vor der Eingabe prüfen, welche Projekt- oder Kundendaten nötig sind und wie sie verarbeitet, gespeichert oder weiterverwendet werden.
  3. Prüfbarkeit bewerten: Feststellen, ob Annahmen und Zwischenschritte erkennbar genug sind, damit Fachleute das Ergebnis überprüfen können.
  4. Rechtefragen klären: Für Eingaben, Trainingsdaten und Ausgaben ermitteln, welche Rechte und Pflichten im konkreten Einsatz gelten; eine pauschale Antwort geben die Kammerquellen nicht.
  5. Menschliche Steuerung sichern: Sicherstellen, dass eine qualifizierte Person das Ergebnis einordnen, verwerfen oder korrigieren kann und die fachliche Entscheidung verantwortet.
  6. Qualitätsmaßstäbe prüfen: Fragen, ob das Werkzeug Baukultur, Nachhaltigkeit, Zuverlässigkeit und Nutzung angemessen berücksichtigt oder nur einzelne messbare Teilziele optimiert.

Der 2026 von der Architektenkammer Berlin beschriebene KI-Kodex für die Planungsbranche befand sich noch in Entwicklung. Die genannten Themen umfassen Nachhaltigkeit, Baukultur, faire Nutzung, Sicherheit und Zuverlässigkeit, Datenschutz, Urheberrecht, Nachvollziehbarkeit und Verantwortung. Er ist damit als entstehende Orientierung zu verstehen, nicht als bereits geltende abschließende Norm.

Quellen und Reichweite der Aussagen

Die berufsständischen Positionen in diesem Artikel stammen von der Bundesarchitektenkammer sowie den Architektenkammern Nordrhein-Westfalen und Berlin. Die Zahlen zur Berufsbefragung 2025 werden nach dem Bericht von Gabriele Seitz im Deutschen Architekt:innenblatt vom 16. April 2026 wiedergegeben. Beispiele aus der Praxisdiskussion stammen aus dem DETAIL-Whitepaper von 2025. Die rechtliche Einordnung bezieht sich auf Artikel 14 des konsolidierten EU AI Act. Diese Quellen stützen eine Einordnung von Möglichkeiten, Nutzung und Verantwortung; sie ersetzen weder eine individuelle Rechtsberatung noch eine empirische Aussage über jede Anwendung oder jedes Planungsbüro.

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